Wasserschaden Trocknung: Ratgeber zu Vorgehen, Versicherung und Sofortmaßnahmen für Betroffene
Inhaltsverzeichnis
Was tun bei einem Wasserschaden?
Im unglücklichen Fall eines Wasserschadens gilt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit möglichst keine bleibenden Schäden im Bauwerk zurückbleiben. In diesem Ratgeber beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.
Achtung Lebensgefahr
Unterbrechen Sie schnellstmöglich die Stromversorgung (Hauptsicherung)!
Achten Sie auf mögliche Gesundheitsgefahren durch stromführende Wasserbereiche.
Die wichtigsten Hinweise & Empfehlungen
- Schadensminimierungspflicht: Schnelles Handeln erforderlich: Selbst wenn Sie keine sofortige Reparaturfreigabe von Ihrer Versicherung erhalten, besteht eine Schadensminimierungspflicht. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, weitere Schäden so gut wie möglich zu verhindern, beispielsweise durch das schnelle Entfernen des Wassers und das Sichern von Inventar und Möbeln.
- Sofortmaßnahmen: Wassereintritt stoppen und Wasser entfernen: Der nächste wichtige Schritt ist, den Wassereintritt so schnell wie möglich zu stoppen, um weitere Schäden zu vermeiden. Dazu gehört auch das schnelle Entfernen des bereits eingedrungenen Wassers, um Schäden an Möbeln und dem Bauwerk selbst zu minimieren.
- Versicherung und Vermieter: Informieren und festhalten Es ist entscheidend, den Wasserschaden umgehend der Versicherung und dem Vermieter zu melden und alle Schäden durch Fotos oder Videos zu dokumentieren. Dies erleichtert die spätere Schadensregulierung und stellt sicher, dass Sie die Kosten, die durch den Schaden entstanden sind, erstattet bekommen.
Sofortmaßnahmen bei Wasserschaden: Was Sie tun sollten
Sie sollten dringend überprüfen, ob auch die Stromversorgung Ihres Objekts betroffen ist. Gab es einen Kurzschluss oder läuft noch Wasser durch die Stromversorgung? Achten Sie vor dem Betreten der betroffenen Bereiche darauf, dass die Stromversorgung unterbrochen ist und Sie nicht stromführende Wasserbereiche betreten. Hier besteht Lebensgefahr.
Schritt 1: Wassereintritt stoppen
Wenn von außen immer noch Wasser in das Gebäude eindringt oder aus dem defekten Wasserrohr in das Gebäude läuft, sollten Sie sofort versuchen, einen weiteren Wasserein- oder -austritt zu stoppen. Drehen Sie hierzu gegebenenfalls den Haupthahn ab. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrem Hauswirtschaftsraum.
Schritt 2: Wasser entfernen
Nun sollten Sie versuchen, das Wasser schnellstmöglich zu entfernen, um zu verhindern, dass Möbel weiteren Schaden nehmen oder die Wände bzw. der Fußboden das Wasser noch weiter aufsaugen. Um das Wasser zu entfernen, benötigen Sie eine leistungsstarke Pumpe, die Sie gegebenenfalls bei uns mieten können. Auch eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr kann Ihnen hier weiterhelfen.
Schritt 3: Schäden dokumentieren
Dokumentieren Sie den Wasserschaden und die Schäden von Beginn an durch Fotos oder Videos. Diese Dokumentation erleichtert später die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung. In der Regel wird dieser Schritt auch von einem Sachverständigen durchgeführt, dennoch ist es sinnvoll, direkt zu dokumentieren, da sonst wichtige Aspekte und Details verloren gehen können.
Schritt 4: Versicherung informieren
Melden Sie den Wasserschaden Ihrer Versicherung. Während Wasserschäden durch geplatzte Wasserleitungen in der Regel über eine Hausratversicherung abgesichert sind, kommt es bei Wasserschäden, die durch von außen eindringendem Wasser entstanden sind, darauf an, wie die Elementarschadenversicherung Ihrer Gebäudeversicherung gestaltet ist. Ist der Schaden versichert, erhalten Sie oft bereits nach einem Telefonat mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Reparaturfreigabe. Denn auch Versicherungen wissen: Je länger mit einer Schadensbeseitigung gewartet wird, desto höher ist in aller Regel der (finanzielle) Schaden.
Schritt 5: Schadensminimierung
Auch wenn Sie keine sofortige Reparaturfreigabe erhalten, gilt: Es besteht eine Schadensminimierungspflicht. Dies bedeutet für Sie als Geschädigten, dass Sie das Wasser schnellstmöglich entfernen müssen. Weiterhin sind Sie in der Pflicht, Ihr Inventar und Ihre Möbel zu sichern. Hierzu ist es in der Regel notwendig, dass Sie die betroffenen Räume komplett leerräumen. Viele Möbel sind nach einem Wasserschaden nicht mehr zu verwenden und müssen entsorgt werden. Sind wichtige Dokumente vom Wasser erfasst worden, sollte man diese in der Tiefkühltruhe einfrieren, um sie zu sichern.
Schritt 6: Bautrockner aufstellen
Bereits jetzt macht es Sinn, einen Bautrockner aufzustellen, um die Feuchtigkeitsbelastung nachhaltig zu senken und gegebenenfalls bereits eine Vortrocknung durchzuführen. Ein Kondenstrockner ist geeignet, um einen Wasserschaden zu beseitigen, wenn dieser in einem Bereich aufgetreten ist, in dem Wände und Verbundestrich betroffen sind. Sind Bereiche betroffen, in denen eine Dämmschicht verbaut wurde, ist der zusätzliche Einsatz von Spezialgeräten zur Dämmschichttrocknung erforderlich. Dies ist in der Regel der Fall, wenn schwimmender Estrich verlegt wurde oder gedämmte Wände betroffen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Gerät Sie benötigen, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Schritt 7: Spezialfirma kontaktieren
Wenn eine Dämmschichttrocknung notwendig wird, ist es möglich, mit unseren Bautrocknern eine erste wichtige Vortrocknung zu initiieren. Allerdings geht die professionelle Dämmschichttrocknung über die Möglichkeiten einer Standardausrüstung hinaus und erfordert spezialisiertes Know-how, das typischerweise von Fachfirmen für Wasserschadensanierung bereitgestellt wird.
In der Region Norddeutschland haben wir das Privileg, mit einer Reihe von kompetenten Nachunternehmern zusammenzuarbeiten, die sich auf Wasserschadensanierung spezialisiert haben und garantieren, dass die Dämmschichttrocknung nach höchsten Standards durchgeführt wird.
Zuständigkeit: Wer regelt was?
- Meldung des Schadens: Sobald ein Wasserschaden entdeckt wird, sollte er unverzüglich dem Vermieter und der Versicherung gemeldet werden. In Notfällen, wie z.B. bei einem Rohrbruch, sollten Sie nicht zögern, sofort einen Fachmann zu rufen, um weiteren Schaden zu vermeiden.
- Bewertung und Dokumentation: Der Vermieter oder die Versicherung wird in der Regel einen Fachmann oder eine Fachfirma beauftragen, den Schaden zu begutachten. Es ist wichtig, den Schaden umfassend zu dokumentieren, einschließlich Fotos, einer Beschreibung des Schadens und möglicher Ursachen.
- Klärung der Verantwortlichkeit: Die Verantwortung für die Behebung des Schadens hängt von der Ursache des Schadens und den Bedingungen des Mietvertrags ab. In der Regel ist der Vermieter für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich und würde dementsprechend auch die Reparaturen veranlassen. Ist der Mieter für den Schaden verantwortlich, könnte der Vermieter verlangen, dass der Mieter die Kosten übernimmt.
- Versicherungsansprüche: Wenn der Schaden durch eine Versicherungspolice abgedeckt ist (z.B. Hausratversicherung, Gebäudeversicherung), wird die Versicherungsgesellschaft oft direkt die Kosten für die Reparaturarbeiten und die Trocknung übernehmen. Sie können auch spezialisierte Trocknungsunternehmen beauftragen, um sicherzustellen, dass die Arbeit professionell durchgeführt wird.
- Durchführung der Trocknung und Reparaturen: Die professionelle Trocknung wird normalerweise von einem Unternehmen durchgeführt, das auf Wasserschadensanierung spezialisiert ist. Sie verwenden spezielle Geräte wie Bautrockner und Entfeuchter, um Feuchtigkeit effektiv aus verschiedenen Materialien zu entfernen. Nach der Trocknung folgen Reparaturen oder Ersatz beschädigter Strukturen.
- Kommunikation und Nachsorge: Während des gesamten Prozesses ist eine klare Kommunikation zwischen dem Mieter, dem Vermieter und der Versicherungsgesellschaft wichtig. Nach Abschluss der Arbeiten kann eine Nachuntersuchung erforderlich sein, um sicherzustellen, dass alle Schäden behoben wurden und keine weiteren Probleme, wie z.B. Schimmelbildung, auftreten. In jedem Fall ist es wichtig, dass alle Parteien ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen, die in den Miet- und Versicherungsverträgen festgelegt sind, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
In jedem Fall ist es wichtig, dass alle Parteien ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen, die in den Miet- und Versicherungsverträgen festgelegt sind, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Diese Versicherung ist bei einem Wasserschaden zuständig
Die häufigsten Schadensfälle in oder an Wohngebäuden in Deutschland sind Wasserschäden. Die Ursachen für diese Wasserschäden und auch deren Wirkung fallen sehr unterschiedlich aus. Vielfach wird der Wasserschaden durch ein geplatztes Heizungsrohr, ein beschädigtes Wasserrohr oder ein defektes Haushaltsgerät verursacht.
In den letzten Jahren haben auch Wasserschäden durch lokale Starkregen-Ereignisse oder Hochwasser zugenommen. Ob eine Versicherung den Wasserschaden ersetzt, kommt immer auf die genauen Umstände und die Entstehungsweise des Wasserschadens an.
Hier können Sie überprüfen, welche Versicherung für die Schadenregulierung jeweils zuständig ist:
Hausratversicherung
Wenn durch einen Wasserschaden Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus entstehen, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel die Schäden. Allerdings sind nicht alle Risiken abgedeckt. Damit die Hausratversicherung den Wasserschaden reguliert, muss der Schaden in direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:
- Trink- und Abwasserrohre
- Wasserleitungen Haus und Wohnung
- angeschlossene Schläuche von Haushaltsgeräten
- Heizungssysteme
Ein Wasserschaden ist immer dann durch die Hausratversicherung versichert, wenn Leitungswasser nicht bestimmungsgemäß ausgetreten ist. Der eigentliche Versicherungsfall für die Hausratversicherung bezieht sich aber nicht auf das Austreten des Wassers an sich, sondern auf Schäden an dem Hausrat am Ort des Wasserschadens. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und hierdurch ein Wasserschaden am Hausrat entsteht.
- Wasserschäden, die nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt sind
- Wasserschaden durch aufsteigendes Grundwasser
- ein durch Rückstau in der Kanalisation verursachter Wasserschaden
- auslaufendes Wasser aus einem Wasserbett oder Aquarium
Wohngebäudeversicherung
Ist das Gebäude selbst von einem Wasserschaden betroffen, deckt eine Wohngebäudeversicherung die kompletten Kosten für die Reparatur des Wasserschadens und die Instandsetzung ab. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die durch einen Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstanden sind.
Achten Sie darauf, dass Sie vor einem mehrwöchigen Urlaub oder wenn Sie längerfristig nicht in dem Objekt sind, den Hauptwasserhahn abdrehen und alle wasserführenden Anlagen entleeren. Bei einem Ferienhaus oder vor einer längeren Abwesenheit im Winter sollten Sie zudem die Heizung eingeschaltet lassen, um einen Frostschaden zu vermeiden.
Privathaftpflichtversicherung
Wenn ein Wasserschaden durch einen Nachbarn über Ihnen verursacht wurde, muss dieser Ihnen Schadenersatz leisten.
Die Privathaftpflichtversicherung Ihres Nachbarn kommt in diesem Fall für Ihre Kosten auf. Wenn Sie selbst den Wasserschaden verursacht haben und einer Ihrer Nachbarn betroffen ist, beachten Sie bitte, dass Ihr eigener Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen wird. Sie sollten sich in jedem Fall durch eine Privathaftpflichtversicherung absichern.
Elementarschadenversicherung
Wasserschäden können auch durch Naturereignisse verursacht werden. In den letzten Jahren haben Wasserschäden durch Hochwasser und Starkregen deutlich zugenommen. Wenn durch Hochwasser oder Starkregen der Keller voll Wasser läuft, kommt weder die Gebäude- noch die Hausratversicherung für den Wasserschaden auf. Für solche Extremschäden ist eine Zusatzversicherung in Form einer Elementarschadenversicherung notwendig.
Die meisten Wohngebäude sind standardmäßig gegen Elementarschäden wie Feuer, Blitzschlag und Sturm versichert. Wasserschäden müssen in der Regel zusätzlich versichert werden. Aus unserer Sicht ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung auch gegen Leitungswasserschäden absolut sinnvoll. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Haus über einen Keller oder eine Tiefgarage verfügt.
Mit einer Elementarschadenversicherung lassen sich Wasserschäden durch folgende Naturereignisse absichern:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Schneedruck und Lawinen
- Erdrutsch
- Rückstau
- Starkregen
Als Zusatz zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung macht eine Elementarschadenversicherung zur Absicherung eines Wasserschadens auf jeden Fall Sinn.
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Marco Treimer
Geschäftsführer
Bautrocknerverleih Nord
12 Jahre Erfahrung in gewerblicher Bautrocknung