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Wasserschaden?
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Ratgeber – Fragen und Antworten zum Thema Wasserschaden

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Was tun bei einem Wasserschaden?

Im unglücklichen Fall eines Wasserschadens gilt es einige wichtige Punkte zu beachten, damit möglichst keine bleibenden Schäden im Bauwerk zurückbleiben. In unserem „Ratgeber Wasserschaden“ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.

Wenn Sie einen Wasserschaden in Hamburg, Lübeck oder Kiel haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie, vermieten Ihnen die benötigte Trocknungstechnik oder vermitteln Sie an unsere kompetenten Partner.

Achtung Lebensgefahr: 

Unterbrechen Sie schnellstmöglich die Stromversorgung (Hauptsicherung!).

Achten Sie auf mögliche Gesundheitsgefahren durch stromführende Wasserbereiche.

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Ratgeber Wasserschaden

Wasserschaden - Häufige Fragen

Häufige Fragen

Welche Sofortmaßnahmen sollten unmittelbar nach dem Wasserschaden eingeleitet werden?

Bevor eine Fachfirma sich dem Schaden annehmen kann, sollten Sie einige wichtige Sofortmaßnahmen einleiten, um weitere Beschädigungen zu verhindern:

  • Wichtig! Unterbrechen Sie schnellstmöglich die Stromversorgung zum Beispiel durch die Hauptsicherung. Sie sollten dringend überprüfen, ob auch die Stromversorgung ihres Objekts betroffen ist. Gab es einen Kurzschluss oder läuft noch Wasser durch die Stromversorgung? Achten Sie vor dem Betreten der betroffenen Bereiche darauf, dass die Stromversorgung unterbrochen ist und Sie nicht stromführende Wasserbereiche betreten. Hier besteht Lebensgefahr.
  • Wenn von außen immer noch Wasser in das Gebäude eindringt oder aus dem defekten Wasserrohr in das Gebäude läuft, sollten Sie sofort versuchen, einen weiteren Wasserein- oder -austritt zu stoppen. Drehen Sie hierzu gegebenenfalls den Haupthahn ab. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrem Hauswirtschaftsraum.
  • Nun sollten Sie versuchen, das Wasser schnellstmöglich zu entfernen, um zu verhindern, dass Möbel weiteren Schaden nehmen oder die Wände bzw. der Fußboden das Wasser noch weiter aufsaugen. Um das Wasser zu entfernen, benötigen Sie eine leistungsstarke Pumpe, die sie gegebenenfalls bei uns mieten können. Auch eine Anfrage bei der örtlichen Feuerwehr kann Ihnen hier weiterhelfen.
  • Dokumentieren Sie den Wasserschaden und die Schäden bereits vom Beginn an durch Fotos oder Videos. Diese Dokumentation erleichtert im Anschluss die Schadensregulierung mit Ihrer Versicherung.
  • Melden Sie den Wasserschaden Ihrer Versicherung. Während Wasserschäden durch geplatzte Wasserleitungen in der Regel über eine Hausratversicherung abgesichert sind, kommt es bei Wasserschäden, die durch von außen eindringendes Wasser entstanden sind, darauf an, wie die Elementarschadenversicherung Ihrer Gebäudeversicherung gestaltet ist. Ist der Schaden versichert, erhalten Sie oft bereits nach einem Telefonat mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine Reparaturfreigabe. Denn auch Versicherungen wissen: Je länger mit einer Schadensbeseitigung gewartet wird, desto höher ist in aller Regel der (finanzielle) Schaden.
  • Auch wenn Sie keine sofortige Reparaturfreigabe erhalten, gilt: Es besteht eine Schadensminimierungspflicht. Dies bedeutet für Sie als Geschädigten, dass Sie das Wasser schnellstmöglich entfernen müssen. Weiterhin sind Sie in der Pflicht, Ihr Inventar und Ihre Möbel zu sichern. Hierzu ist es in der Regel notwendig, dass Sie die betroffenen Räume komplett leer räumen. Viele Möbel sind nach einem Wasserschaden nicht mehr zu verwenden und müssen entsorgt werden. Sind wichtige Dokumente vom Wasser erfasst worden, sollte man diese in der Tiefkühltruhe einfrieren, um sie zu sichern.
  • Bereits jetzt macht es Sinn, einen Bautrockner aufzustellen, um die Feuchtigkeitsbelastung nachhaltig zu senken und gegebenenfalls bereits eine Vortrocknung durchzuführen. Ein Kondenstrockner ist geeignet, um einen Wasserschaden zu beseitigen, wenn dieser in einem Bereich aufgetreten ist, in dem Wände und Verbundestrich betroffen sind. Sind Bereiche betroffen, in denen eine Dämmschicht verbaut wurde, ist der zusätzliche Einsatz von Spezialgeräten zur Dämmschichttrocknung erforderlich. Dies ist in der Regel der Fall, wenn schwimmender Estrich verlegt wurde oder gedämmte Wände betroffen sind. Wenn Sie sich unsicher sind, welches Gerät Sie benötigen, rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
  • Sollte eine Dämmschichttrocknung erforderlich werden, können Sie mit unseren Bautrockner bereits eine Vortrocknung durchführen. Die Dämmschichttrocknung erfordert jetzt allerdings den Einsatz einer Spezialfirma für Wasserschadensanierung. Im norddeutschen Raum arbeiten wir hierzu mit zuverlässigen Nachunternehmern zusammen.
Welche Ursachen liegen einem Wasserschaden zugrunde?

Ein Wasserschaden kann vielfältige Ursachen haben. Denkbar ist zum Beispiel ein geplatztes Wasserrohr, ein Unwetter oder ein über die Ufer tretendes Gewässer. Auch eine undichte Waschmaschine kann ein Grund für einen Wasserschaden sein.

Wasserschäden gehören oft zu den kostspieligsten und leider auch häufigsten Schäden in einem Haus. Auf jeden Fall sollten Wasserschäden niemals unterschätzt werden, denn wenn sie nicht rechtzeitig behoben und fachgerecht beseitigt werden, kann es durch mögliche Folgeschäden erst richtig teuer werden.

Wenn der Wasserschaden bereits eingetreten ist, sollten Sie schnell handeln, um schwerere Schäden zu vermeiden. Unser ausführlicher Ratgeber bei Wasserschaden hilft Ihnen, die ersten Maßnahmen selbst zu treffen und zeigt Ihnen Wege auf, die Schäden zu minimieren und die Kosten über Ihre Versicherung zurückzuerhalten.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden sollte schnell gehandelt werden, damit schwere Schädigungen des Gebäudes und des Inventars verhindert werden können. Wir raten daher dringend, im Schadensfall sofort Kontakt zu uns aufzunehmen.

Wir haben Zugriff auf ein breites Netzwerk von inhabergeführten Fachfirmen, um die gesamte Bandbreite der Trocknung und Schadensanierung leisten zu können.

Wir haben uns bewusst für kleinere, aber dennoch sehr leistungsstarke und zuverlässige Unternehmen entschieden, bei denen der Chef noch selbst die Schadensstelle aufnimmt und „Hand anlegt“. Wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung, dass dies den Vorteil hat, dass direkte Absprachen getroffen werden können und Sie nicht in den Hotlines der großen überregionalen Schadenssanierer hängen bleiben.

Zuverlässigkeit und die Reduzierung der durchgeführten Maßnahmen auf das notwendige Maß sind unsere wichtigsten Kriterien bei der Auswahl unserer Partnerunternehmen.

Welche Versicherung greift bei einem Wasserschaden?

Die häufigsten Schadensfälle in oder an Wohngebäuden in Deutschland sind Wasserschäden. Die Ursachen für diese Wasserschäden und auch deren Wirkung fallen sehr unterschiedlich aus. Vielfach wird der Wasserschaden durch ein geplatztes Heizungsrohr, ein beschädigtes Wasserrohr oder ein defektes Haushaltsgerät verursacht.

In den letzten Jahren haben auch Wasserschäden durch lokale Starkregen-Ereignisse oder Hochwasser zugenommen. Ob eine Versicherung den Wasserschaden ersetzt, kommt immer auf die genauen Umstände und die Entstehungsweise des Wasserschadens an.

Hier können Sie überprüfen, welche Versicherung für die Schadenregulierung jeweils zuständig ist:

 

Schaden durch: Welche Versicherung reguliert den Wasserschaden?
Eigenes Leitungswasser Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Fremdes Leitungswasser Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Abwasser Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude
Rückstau Elementarschadenversicherung
Hochwasser Elementarschadenversicherung
Starkregen Elementarschadenversicherung

Hausratversicherung

Wenn durch einen Wasserschaden Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus entstehen, ersetzt die Hausratversicherung in der Regel die Schäden. Allerdings sind nicht alle Risiken abgedeckt. Damit die Hausratversicherung den Wasserschaden reguliert, muss der Schaden in direkten Zusammenhang mit folgenden Installationen stehen:

  • Trink- und Abwasserrohre
  • Wasserleitungen Haus und Wohnung
  • angeschlossene Schläuche von Haushaltsgeräten
  • Heizungssysteme

Ein Wasserschaden ist immer dann durch die Hausratversicherung versichert, wenn Leitungswasser nicht bestimmungsgemäß ausgetreten ist. Der eigentliche Versicherungsfall für die Hausratversicherung bezieht sich aber nicht auf das Austreten des Wassers an sich, sondern auf Schäden an dem Hausrat am Ort des Wasserschadens. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Leitungswasser von außen in die Wohnung eindringt und hierdurch ein Wasserschaden am Hausrat entsteht.

 

Wasserschäden, die nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt sind:

  • Wasserschaden durch aufsteigendes Grundwasser
  • ein durch Rückstau in der Kanalisation verursachter Wasserschaden
  • auslaufendes Wasser aus einem Wasserbett oder Aquarium

    Wohngebäudeversicherung

    Ist das Gebäude selbst von einem Wasserschaden betroffen, deckt eine Wohngebäudeversicherung die kompletten Kosten für die Reparatur des Wasserschadens und die Instandsetzung ab. Dies gilt allerdings nur für Schäden, die durch einen Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstanden sind.

    Achten Sie darauf, dass Sie vor einem mehrwöchigen Urlaub oder wenn Sie längerfristig nicht in dem Objekt sind, den Hauptwasserhahn abdrehen und alle wasserführenden Anlagen entleeren. Bei einem Ferienhaus oder vor einer längeren Abwesenheit im Winter sollten Sie zudem die Heizung eingeschaltet lassen, um einen Frostschaden zu vermeiden.

    Ratgeber zum Thema Wohngebaudeversicherungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (10,4 MiB)

    Privathaftpflichtversicherung

    Wurde ein Wasserschaden von einem Nachbarn über Ihnen verursacht, muss Ihnen dieser Nachbar Schadensersatz leisten.

    Die Privathaftpflichtversicherung Ihres Nachbarn übernimmt in diesem Fall die Zahlung Ihrer Kosten. Sollten Sie selbst der Verursacher des Wasserschadens und einer Ihrer Nachbarn betroffen sein, beachten Sie bitte, dass Ihre eigenen Schäden nicht durch die Haftpflichtversicherung behoben werden. In jedem Fall sollten Sie darüber nachdenken, sich selbst durch eine Privathaftpflichtversicherung abzusichern.

    Elementarschadenversicherung

    Auch durch ein Naturereignis kann ein Wasserschaden entstehen. In den letzten Jahren haben Wasserschäden durch Hochwasser und unwetterartige Regenfälle erheblich zugenommen. Führt eine Überschwemmung oder ein starker Regen dazu, dass der Keller voller Wasser läuft, zahlt diesen Wasserschaden weder Ihre Gebäudeversicherung noch Ihre Hausratversicherung. In einem derartig extremen Schadensfall ist eine zusätzliche Versicherung in Form einer Elementarschadenversicherung notwendig. Die meisten Wohngebäude sind im Standard gegen Elementarschäden wie Feuer, Blitzschlag und Sturm versichert. Einen Wasserschaden muss man in der Regel als zusätzliche Option absichern. Aus unserer Sicht ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung auch gegen Wasserschäden absolut sinnvoll. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Haus über einen Kellerraum oder eine tiefliegende Garage verfügt.

     

    Mit einer Elementarschadenversicherung lassen sich Wasserschäden durch folgende Naturereignisse absichern:

    • Überschwemmung
    • Erdbeben
    • Schneedruck und Lawinen
    • Erdrutsch
    • Rückstau
    • Starkregen

    Als Zusatz zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung macht eine Elementarschadenversicherung zur Absicherung eines Wasserschadens auf jeden Fall Sinn.

    Warum können Wasserschäden so gefährlich sein?

    Je nach Quelle des Wasserschadens kann dieser auch über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben. Ein Wasserschaden sollte zeitnah behoben werden, da sonst Schäden an der Bausubstanz und eine gesundheitliche Gefährdung der Bewohner der Immobilie drohen. Gerade bei über einen längeren Zeitraum einsickerndem Wasser besteht die Gefahr, dass das Mauerwerk versalzt oder Schimmel entsteht.

    Bevor oder während einer Wasserschadensanierung sollte also immer auch die Ursache des Wasserschadens ermittelt und beseitigt werden.

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