Flächenheizungen sind heutzutage für Gebäude aller Größenordnungen eine gängige Wahl, aufgrund ihrer Fähigkeit, mit niedrigen Systemtemperaturen effizient zu arbeiten. Sie bieten auch die Möglichkeit, als Flächenkühlsystem verwendet zu werden. Beim Bau und der Sanierung größerer Gebäude werden meistens Flächenheizsysteme in Nassbauweise, in Verbindung mit Estrich, installiert. Um dem Standard der DIN EN 1264-4 zu entsprechen, muss der Estrich sorgfältig aufgeheizt und abgekühlt werden, in mehreren Stufen mit jeweils variablen Vorlauftemperaturen. Hierfür ist eine gleichmäßige Zufuhr der Heizwärme erforderlich. Die Erwärmung sollte in der Regel nicht schneller als 0,5 °C/h vonstatten gehen.
Unterschiedliche Möglichkeiten des Aufheizens
Der BVF definiert Flächenheizsysteme als raumflächenintegrierte Heizungen, die in die Umschließungsflächen eines Raumes eingefügt sind und eine bauliche Einheit bilden. Damit eine Einheit in organisatorischer Hinsicht entsteht, müssen auch die Gewerke, die sich an Planung und Ausführung beteiligen, koordiniert werden. Dazu folgt ein Prozess, der aus Montage der Heizkreisverteiler, Verlegung des Randdämmstreifens und der Dämmschicht, Verlegung der Heizrohre, Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1264-4, Messung der Estrichfeuchte, Sicherung der Heizrohre, hydraulischem Abgleich des Fußbodenheizsystems, Einbringung des Estrichs und dessen Aufheizen, besteht. Wichtig ist hierbei, dass das Aufheizen in Funktionsheizen und Belegreifheizen unterschieden wird.
Heizwärme zur Estrichtrocknung
Heizenergie wird benötigt, um den Estrich zu trocknen. Der Bau des Gebäudes muss geschlossen und die erforderliche Wärme zur Verfügung stehen. Meistens wird angenommen, dass die Wärme durch das Heizsystem im Gebäude bereitgestellt wird. Es sind jedoch manchmal bestimmte Bedingungen erforderlich, die dazu beitragen, dass diese Anforderung erfüllt wird, wie die Versorgung mit Brennstoff und die Regelbarkeit des Heizsystems. Für die ordnungsgemäße Estrichtrocknung müssen präzise und konstante Vorlauftemperaturen verwendet werden. Der Betrieb des Wärmeerzeugers muss möglicherweise bei sehr niedrigen Teillastbereichen erfolgen.
Gewährleistung
Wenn Heizwärme im Bauprozess benötigt wird, muss der verantwortliche Fachunternehmer den Wärmeerzeuger vorzeitig in Betrieb setzen. Dadurch kann es zu einem Gewährleistungsrisiko für den Auftragnehmer kommen, da die offizielle Abnahme nach VOB noch nicht erfolgt ist. Wenn der frühzeitige Einsatz der Heizung beispielsweise zu einem Schaden am Wärmeerzeuger führt, kann dies später als ein Mangel des Auftragnehmers betrachtet werden.
Wärmeerzeuger überlasten
Dieses Risiko, dass Wärmepumpenanlagen überlastet werden, sollte besondere Aufmerksamkeit erhalten. Besonders bei der Trocknungsphase kann der Wärmebedarf erheblich sein, was zu ständigem Betrieb der Anlagen führt. Dies kann zur Vereisung von geothermischen Wärmepumpen führen, was zur völligen Unbrauchbarkeit der Erdsonde führen kann. Eine risikofreie Alternative hierzu bietet ein mobiles Elektroheizgerät, welches leicht von einer Person transportiert werden kann und mit einem CEE-Stecker über eine 400 V/32 A Hauptstromversorgung betrieben werden kann, wodurch keine Abgase im Innenbereich der Gebäude entstehen. Moderne Gewerbegebäude können ebenfalls über mobile Heizzentralen beheizt werden, um die benötigte Heizwärme bereitzustellen.
Funktionsheizen
Estrichkonstruktionen aus Zementestrich und Calciumsulfat müssen vor dem Auftragen des Oberbodenbelages beheizt werden. Das Funktionsheizen soll lediglich nachweisen, dass der Heizungsfachbetrieb die Erstellung eines fehlerfreien Gewerks abgeschlossen hat. Dazu muss die festgelegte Liegezeit von Zementestrichen (21 Tage) und Calciumsulfatestrichen (7 Tage) eingehalten werden. Allerdings wird durch das Funktionsheizen nicht sichergestellt, dass die benötigte Ausgleichsfeuchte zur Verlegung des Oberbodenbelags erreicht wird.
Belegreife durch Heizen erreichen
Das Erreichen der Belegreife ist notwendig, um mit den Bodenbelagsarbeiten (z.B. Fliesen- oder Parkettverlegung) zu beginnen. Das Belegreifheizen ist ein anderer Aufheizvorgang als das Funktionsheizen. Um einen reibungslosen Baufortschritt zu gewährleisten, wird empfohlen, dass das Belegreifheizen unmittelbar nach dem Funktionsheizen erfolgt. Nach mindestens 14 Tagen bei Calciumsulfatestrich und 28 Tagen bei Zementestrich sollte das Belegreifheizen beginnen. Für Estrichdicken bis 70mm wird eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen angesetzt.
Der Auftragnehmer des Gewerks Heizung muss wissen, dass das Belegreifheizen gemäß der VOB/C als besondere Leistung gilt, was bedeutet, dass es gesondert beauftragt und auch vergütet werden muss. Ein Fachunternehmen muss den Zeitpunkt bestimmen und im Prüfprotokoll (Protokoll P7 in der Schnittstellenkoordination) dokumentieren, ab dem das Funktionsheizen in das Belegreifheizen übergeht. Während des Belegreifheizens soll die Heizung nicht abgeschaltet und die Vorlauftemperatur nicht gesenkt werden.
Um die Belegreife zu erreichen, muss die maximale Feuchte des Estrichs bei Zementestrichen 1,8% (für keramische Fliesen und Natur-/Betonwerksteine 2,0%) und bei Calciumsulfatestrichen 0,3% betragen. Nachdem die Belegreife ermittelt wurde, muss die Heizungtemperatur langsam durch einen Abheizvorgang verringert werden, der über drei Tage verläuft. Mit der Heizwärmezufuhr kann der Baufortschritt bei Deckenkonstruktionen, bei denen eine thermische Bauteilaktivierung stattfindet, beschleunigt werden.
Fazit
Die mobile Heiztechnologie ermöglicht es, bei thermischer Bauteilaktivierung Unabhängigkeit von Bauablauf, Energieversorgung und Wärmeerzeugung zu garantieren. Heizwärme kann durch mobile Elektroheizgeräte und mobile Heizzentralen zur Bautrocknung bereitgestellt werden, um den Baufortschritt zu beschleunigen und Ausführungstermine einzuhalten.